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Persönliches Einkommen

 

Als persönliches Einkommen wird das Nettoeinkommen bezeichnet. In der Gleichung zum mathematischen Beweis taucht zu dieser Bezeichnung ein Problem auf:

Das Nettoeinkommen wird gegenwärtig berechnet, indem vom Arbeitnehmer-Brutto-Einkommen die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Berechnungsgrundlage kehrt sich hier um, damit das bürokratisch-rechtliche System aus dem Einkommensempfänger den Steuerschuldner machen kann. Damit ist dieser berechtigt, über die Einkommensteuererklärung persönliche Kosten geltend zu machen, um die Steuerschuld nachträglich zu senken. Dies wäre sonst formal-rechtlich gar nicht möglich.

 

Auch für die Sozialversicherung konnte auf dieser Grundlage der persönliche Leistungs-Anspruch festgelegt werden, so bei der Rentenhöhe und dem Arbeitslosengeld. Für die Krankenkassenleistungen spielt dies keine Rolle.

 

Diese Vorgehensweise verschleiert den tatsächlichen Vorgang, denn die Zahlungen werden von den Unternehmen geleistet.

 

Die Illusion, der Einkommensbezieher würde die Steuer zahlen, wurde mit der historisch entwickelten Berechnungsgrundlage verfestigt. Für jeden Erwerbstätigen ist Monat für Monat auf dem  Lohnzettel zu sehen: Ich zahle von meinem Bruttoeinkommen die Steuern! Dass dies einer Realitätsprüfung nicht stand hält, zeigt der mathematische Beweis.

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